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	<title>Baufinanzierung-Immobilienkredit.com &#187; Eigenheim</title>
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	<description>Informationen zur Baufinanzierung und dem Immobilienkredit</description>
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		<title>Eigenheimzulage</title>
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		<pubDate>Fri, 22 May 2009 06:08:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Löbe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Eigenheim]]></category>

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Die Eigenheimzulage zählt zu den größten Subventionen Deutschlands. Allerdings wurde sie im Jahr 2004 mit dem Gesetzt der Abschaffung der Eigenheimzulage zurückgenommen. Als Rechtsgrundlage für die Eigenheimzulage gilt das Eigenheimzulagengesetzt aus dem Jahre 1997. Dieses wurde das letzte Mal am 22. Dezember 2005 durch das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage geändert. Die Entwicklung der Eigenheimzulage [...]]]></description>
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<p>Die Eigenheimzulage zählt zu den größten Subventionen Deutschlands. Allerdings wurde sie im Jahr 2004 mit dem Gesetzt der Abschaffung der Eigenheimzulage zurückgenommen. Als Rechtsgrundlage für die Eigenheimzulage gilt das Eigenheimzulagengesetzt aus dem Jahre 1997. Dieses wurde das letzte Mal am 22. Dezember 2005 durch das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage geändert. Die Entwicklung der Eigenheimzulage geht dabei bis auf das Jahr 1949 zurück. Seit diesem Jahr war es möglich Baukosten steuerlich abzuschreiben.<br />
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Zudem kam es im Jahr 1982 zur Einführung einer Vergünstigung für Kinder. Das Eigenheimzulagengesetz gibt es jedoch erst seit dem Jahre 1996. Und trotzdem wurde gab es bereits im Jahr 2003 einen Gesetzentwurf, welches die Abschaffung der Eigenheimzulage vorsah. Dieser wurde jedoch durch den Bundesrat abgelehnt. Woraufhin es zu einer Änderung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2004 kam.</p>
<p>Davon blieben jedoch vorher genehmigte Eigenheimzulagen unangetastet. Die Änderung bestand darin, dasssich der maximale Förderungsgrundbetrag auf 1.250 Euro im Jahr verringerte. Die Kinderzulage jedoch auf 800 Euro pro Jahr und Kind stieg. Zudem verringerte sich die Einkunftsgrenze für Ledige auf 70.000 Euro und für Verheiratete auf 140.000 Euro (dies betrifft die Summe der Einkünfte aus den letzten 2 Jahren). Ebenso erhöht sich diese Einkunftsgrenze pro Kind um nur noch lediglich 30.000 Euro. Des weiteren werden Erweiterungen und Ausbauten komplett aus der Förderung heraus genommen. Für das Jahr 2009 ist eine weitere Änderung des Eigenheimzulagengesetztes vorgesehen.</p>
<p>Das Fördervolumen lag vor dem Jahr 2005 bei mehr als 10 Milliarden Euro pro Jahr. Durch die Abschaffung der Eigenheimzulage wurden im ersten Jahr lediglich 200 Millionen Euro gespart. Das komplette Ausmaß der Einsparmaßnahme wird jedoch erst nach sechs Jahren im Jahr 2011 erwartet. Geschätzt wird diese auf 6 Milliarden jährlich. Die Details der Eigenheimzulage von 2004/2005 beinhalten einen Dauer der Förderung von acht Jahren. Zudem beträgt die Höhe der Förderung 1% der Anschaffungskosten, jedoch höchstens 1.250 Euro pro Jahr.</p>
<p>Die Höhe der Kinderzulage liegt bei 800 Euro pro Jahr. Wobei allerdings das Kind im Haushalt des Antragstellers leben muss und mindestens einen Monat des Antragsjahres Kindergeld bezogen haben muss. Im ersten Jahr wird die Eigenheimzulage innerhalb des ersten Monats nach Genehmigung der Zulage ausgezahlt. In den darauf folgenden sieben Jahren erfolgt eine Auszahlung immer zum 15. März.</p>
<p>Die Kritik an der Eigenheimzulage besteht bereits seit der Einführung im Jahr 1996. Viele Wirtschaftswissenschaftler sehen die Förderung eher als Subventionierung der Bauwirtschaft und plädierten aus diesem Grund für eine Abschaffung. Diese indirekte Subventionierung des Bauwesens stellt sich insbesondere aufgrund der rückläufigen demographischen Entwicklung und des hohen Leerstandes von Wohnungen als unnötig heraus.</p>
<p>Die Förderung müsste nach ihrer Sicht viel eher in Modernisierungen fließen. Zudem ist auch der soziale Nutzen dieser Förderung zweifelhaft zu sehen, da der Mitnahmeeffekt nicht zu vernachlässigen ist. Verträge zwischen Angehörigen sind somit leider keine Ausnahmeerscheinung gewesen.</p>

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