Umschuldung

Oftmals ist es so, dass man als Kreditnehmer nicht immer die beste und günstigste Möglichkeit gewählt hat, um eine Finanzierung durchzuführen. Allerdings bietet sich dem Kreditnehmer im Nachhinein noch die Möglichkeit, durch eine so genannte Umschuldung dieses in Maßen zu korrigieren. Im Finanzierungsbereich spricht man hauptsächlich in zwei Bereichen von einer Umschuldung. Zum einen ist eine Umschuldung evt. dann sinnvoll, wenn der Kunde seinen Dispositionskredit über eine lange Dauer hinweg stark in Anspruch nimmt. Zum einen zahlt der Kunde relativ hohe Sollzinsen, zum anderen reduziert sich die in Anspruch genommene Kreditsumme oftmals nicht, weil keine Pflicht besteht, den Dispokredit zurück zu zahlen.

In solch einem Fall wäre es sicherlich auch aus wirtschaftlicher Sich sinnvoller, einen Ratenkredit aufzunehmen, und mit der erhaltenen Kreditsumme den Dispositionskredit zu tilgen. Durch diese Umschuldung kann man sicherlich einige Prozente an Zinsen einsparen, da der Ratenkredit zum Teil deutlich günstiger als der Dispositionskredit ist. Ferner wird man beim Ratenkredit auch ‘gezwungen’, dass man die Kreditschuld in Form der Ratenzahlung monatlich reduziert, und somit ist man in dieser Hinsicht am Laufzeitende des Darlehen auch schuldenfrei.

Eine weitere Form der Umschuldung findet man im Bereich der Baufinanzierung, genauer gesagt im Rahmen eines in Anspruch genommenen Hypothekendarlehens. Hier spricht man dann von einer Umschuldung, wenn man ein bestehendes Darlehen ablöst, und dafür ein neues Darlehen unter veränderten Zinsbedingungen aufnimmt. Wann in diesem Bereich eine Umschuldung aus wirtschaftlicher Sicht Sinn macht, muss man jeweils im Einzelfall abwägen. Wenn ein Kunde beispielsweise vor einigen Jahren eine Festzinsvereinbarung über einen Darlehenszinssatz von acht Prozent getroffen hat, diese Vereinbarung noch zwei Jahre läuft und die Darlehenszinsen derzeit auf einem Stand von nur noch sechs Prozent sind, würde sich eine Umschuldung auf den ersten Blick erst einmal lohnen.

Allerdings berechnen die meisten Banken natürlich für eine vorzeitige Kündigung der Festzinsvereinbarung, die ohnehin nur mit Zustimmung der Bank erfolgen kann, eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Je nachdem, wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung ist, kann es sein, dass sich Umschuldung aufgrund dieser trotz des aktuell erheblich niedrigeren Zinssatzes nicht rentiert.

Anders sieht der Fall natürlich zum Beispiel dann aus, wenn der Kunde bisher eine variable Zinsvereinbarung getroffen hatte, die jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündbar ist. Wenn nun die Zinsen derzeit auf einem niedrigen Niveau sind, ist hier eine Umschuldung sicherlich in der Art und Weise sinnvoll, dass man sich diese niedrigen Zinsen entweder bei der gleichen Bank oder im Rahmen eines neuen Vertrages bei einer anderen Bank auf Jahre festschreiben lässt. Falls man mehrere kleinere Hypothekendarlehen hat, kann man diese im Rahmen einer Umschuldung zum Beispiel auch zu einem großen Darlehen zusammenfassen lassen.





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